Die
Botschaft der Republik Irak teilt der irakischen Gemeinde in Deutschland mit,
dass nach dem Staatsbürgergesetz No 26 von 2006 , 17und 18 den Irakern, denen
aus politischen oder ethnischen Gründen die irakische Staatsangehörigkeit
entzogen wurde, diese nun beantragen und zurück erhalten können, entweder durch
persönliche Beantragung bei der zuständigen Behörde oder einem juristischem Vertreter
im Irak.
Berlin, Öffentlichkeitsabteilung, 21.12.2010
Botschaft der Republik Irak / Berlin
|